Kryptosteuern auf Bermuda

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Bermuda zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen auf Bermuda besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung auf Bermuda.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets auf Bermuda?

 

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Bewertung: Super

0% Steuern - egal ob privat oder gewerblich. Ein “Krypto-Steuerparadies” - allerdings auch mit ein paar strengen Vorschriften u.a. zur Prävention von Geldwäsche.

Bermuda ist ein Steuerparadies für Kryptowährungen sowie ein beliebter Wohn- und Geschäftssitz für Kryptogeschäfte aller Art. In Bermuda werden Kryptowährungen, digitale Münzen oder Token als digitale Vermögenswerte gehandelt und von der Digital Assets Bermuda Monetary Authority (BMA) reguliert. Die kleine Insel hat ein umfassendes Rechtssystem und gilt als weltweit führend bei der Regulierung von Unternehmen, die Blockchain-Technologien und Kryptowährungen verwenden.

Sind Kryptowährungen steuerfrei auf Bermuda?

Bermuda hat ein umfassendes Regulierungssystem für Kryptowährungen erlassen. Es handelt sich dabei um eines der ersten Rechtssysteme der Welt, das speziell für die Regulierung digitaler Vermögenswerte entwickelt wurde. Generell werden Kryptowährungen in Bermuda in zwei Kategorien unterteilt: Der Digital Asset Business Act (DABA) für Geschäftstätigkeiten und der Digital Asset Issuance Act (DAIA) für die Ausgabe von digitalen Vermögenswerten.

Die Rechtsvorschriften enthalten unter anderem Standards für Krypto-Unternehmen und Initial Coin Offerings (ICO). Nach den Vorschriften wird ein ICO in Bermuda als eingeschränkte Geschäftstätigkeit eingestuft, die von der zuständigen Währungsbehörde genehmigt werden muss. Unternehmen, die Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten in oder von Bermuda aus betreiben, müssen zudem eine Lizenz von der BMA erhalten.

Steuern auf Kryptowährungen in Bermuda

Auf Bermuda gibt es keine Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer und auch keine sonstigen Steuern für digitale Vermögenswerte. Bermuda erhebt zwar eine Steuer auf den Erwerb von Fremdwährungen in Höhe von 1 %, diese Steuer gilt jedoch nach aktuellem Stand nicht für die Käufe von Kryptowährungen. Generell sind Kryptowährungen in Bermuda also steuerfrei, es müssen allerdings einige Richtlinien und Gesetze berücksichtigt werden.

Die Geschäftstätigkeit mit digitalen Vermögenswerten, wie zum Beispiel die Ausgabe, der Verkauf oder die Rücknahme von Kryptowährungen, werden durch das DABA geregelt, während das Angebot von digitalen Vermögenswerten im Rahmen eines Initial Coin Offerings in die Zuständigkeit des DAIA fällt.

Besteuerung von Privatpersonen

Da es keine Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und auch keine sonstigen Steuern gibt, sind Kryptowährungen in Bermuda steuerfrei.

Der geschäftliche Handel mit Kryptowährungen

Der DAIA legt fest, welche Tätigkeiten eine Ausgabe von digitalen Vermögenswerten darstellen und verhindert diese, wenn sie nicht von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Das Gesetz legt auch verschiedene Kriterien fest, die von einem lizenzierten Unternehmen erfüllt werden müssen. DAIA gilt für jedes Unternehmen, das in oder außerhalb von Bermuda gegründet wurde und das eine Ausgabe digitaler Vermögenswerte in oder von Bermuda aus durchführt.

Der DABA gilt für alle in Bermuda gegründeten Unternehmen, die Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten tätigen, unabhängig davon, von welchem Ort aus die Tätigkeit ausgeübt wird. Die Richtlinien gelten auch für alle Unternehmen, die außerhalb von Bermuda gegründet wurden und Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten innerhalb von Bermuda tätigen. Als Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten gelten zum Beispiel:

  • Ausgabe oder Verkauf von Kryptowährungen

  • Annahme von Zahlungen in digitalen Währungen

  • Betrieb einer Börse für digitale Vermögenswerte

Krypto-Mining in Bermuda

Das Schürfen von digitalen Vermögenswerten fällt nicht in den Geltungsbereich des DABA, daher bleibt es aus Sicht der Steuerbehörden eine unregulierte Tätigkeit. Das Krypto-Mining wird in Bermuda also nicht besteuert, Unternehmen fallen aber weiterhin in den Geltungsbereich des DABA oder DAIA.

Andere Gesetze auf den Bermudainseln

Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen handeln, müssen die strengen Gesetze zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Lizenzierte Unternehmen müssen zudem eine umfassende Anti-Geldwäsche-Richtlinie annehmen und einhalten. Für den Fall, dass ein Unternehmen eine gesetzliche Bedingung, Einschränkung oder Anforderung des DABA nicht einhält, ist die BMA befugt, Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Dollar zu verhängen.

Fazit – keine Steuern für Kryptowährungen

Bermuda gilt als Steuerparadies und ist auch für die Steueroptimierung von Kryptowährungen ein beliebtes Wohnsitzland. Es gibt zwar eine starke Regulierung von Kryptowährungen, dafür sind aber alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen von der Steuer befreit. Für Mandanten, die regelmäßig Einkünfte aus Kryptowährungen beziehen, gibt es nur wenige Länder, die besser geeignet sind.

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie nach Bermuda auswandern möchten. Wir helfen Ihnen bei Ihrem gesamten Umzugsvorhaben und arbeiten eng mit deutschsprachigen Anwälten in Bermuda zusammen, um wichtige Prozesse zu beschleunigen. Wir haben bereits zahlreichen Mandanten beim Umzug nach Bermuda geholfen und können auch Sie mit viel praktischem Know-how bei diesem wichtigen Schritt unterstützen.

 

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