Kryptosteuern in Malta

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Malta zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Malta besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Malta.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets auf Malta?

 

😊 ❗️

Bewertung: Gut

Steuerfrei, wenn Sie als Privatanleger langfristig Kryptowährungen halten. Tageshändler können mit hoher Steuer belegt werden. Aber es gibt interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich beraten.

Perspektive Ausland Podcast

Vor kurzem sprachen wir auf unserem beliebten Podcast zum Thema Malta und sprachen dabei auch das Thema Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Assets an.

Malta gehört zu den weltweiten Vorreitern, wenn es um die günstige Besteuerung von digitalen Vermögenswerten geht und wird deswegen gerne auch als Blockchain Insel bezeichnet. Die maltesische Regierung hat bereits verschiedene Gesetze im Zusammenhang mit digitalen Assets erlassen: MDIA, ITAS und VFA, zusammen mit anderen Blockchain-bezogenen Gesetzen.

Kryptowährungen gelten zwar weiterhin nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, werden jedoch steuertechnisch mit langfristigen Wertanlagen gleichgesetzt. Für Privatanleger bedeutet dies, dass lang gehaltene Kryptowährungen in Malta nicht besteuert werden. Eine Besteuerung tritt nur beim Tageshandel ein. Die geschäftliche Verwendung wird dagegen auch in Malta besteuert.

Privater Handel mit Kryptowährungen

Der private Besitz von Kryptowährungen und die hieraus resultierenden Gewinne werden für Privatanleger nicht besteuert. Einzige Ausnahmen bilden die Tageshändler, die ihre Geschäfte innerhalb eines Tages tätigen. Dies wird laut maltesischem Recht ähnlich wie der Tageshandel mit Aktien oder Währungspaaren gehandelt und dementsprechend gewerblich besteuert. 

Die aus dem Handel mit cryptocurrencies, wie Bitcoin, erzielten Gewinne werden wie Gewinne aus dem Umtausch von Fiat-Währungen behandelt. Transaktionen mit Tokens werden nur dann versteuert, wenn diese einen Handelscharakter aufweisen, der durch den „Badges of Trade“-Test bestimmt wird. Dieser Test soll anhand einer Reihe von Fragen feststellen, ob die Erlöse aus der Transaktion Handels- oder Kapitalerträge sind.

Aber selbst dann, wenn die Transaktion als Kapitaltransaktion angesehen wird, sollte dennoch geprüft werden, ob die erzielten Gewinne durch eine Sonderbestimmung des maltesischen Einkommensteuergesetzes abgedeckt sind, das Einkommensteuer auf bestimmte Kapitalgewinne erhebt. Darüber hinaus werden weitere Renditen aus dem Besitz von Kryptowährungen, wie beispielsweise Prämien, versteuert. 

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

Während private Übertragungen keiner Einkommensteuer oder Abgabe unterliegen, werden Gewinne aus einem Handel oder Geschäft mit Utility Token als Handelseinnahmen behandelt und mit 35 % besteuert. Darüber hinaus werden Übertragungen von Convertible Utility Token, die zum Zeitpunkt der Ausgabe keine Financial Token sind, bis zu ihrer Umwandlung in Financial Token als steuerfrei behandelt.

Wenn ein Initial Coin Offering Kapitaleinwerbung beinhaltet, werden die Erlöse aus einer solchen Emission nicht als Einkommen des Emittenten behandelt. Gewinne, die aus der Erbringung der Dienstleistungen oder Warenlieferung realisiert werden, stellen dagegen Einnahmen des Emittenten dar.

Werden Renditen aus Kryptowährungen versteuert?

Renditen aus finanziellen Token wie Dividenden, Zinsen oder Prämien werden als Einkommen behandelt und progressiv bis zu 35 % besteuert, wenn der Inhaber eine natürliche Person ist. Der Standardsatz von 35 % fällt für Unternehmen an. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn der Finanz-Token bestimmte Definitionen erfüllt, im Wesentlichen bzgl. Gewinnbeteiligungsrechten, fallen Gewinne aus einer Übertragung solcher Token unter steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, für die eine Reihe von Ausnahmen gelten.

Handelseinkommen unterliegen einer Steuer von 35 %, die jedoch gemindert werden kann, wenn Dividenden ausgeschüttet werden. Die Übertragung eines Finanz-Tokens unterliegt im Allgemeinen nur dann der Stempelsteuer, wenn dieser die gesetzliche Definition eines Wertpapiers erfüllt. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionen mit Finanz-Token hängt von der Rendite ab. Werden diese als Wertpapiere angesehen, gelten entsprechende Ausnahmen.

Weitere Steuervorgaben in Malta

Erlöse aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die aus Handelsgründen in einem Unternehmen gehalten werden, werden als gewöhnliches Einkommen besteuert. Gewinne aus dem Schürfen von Kryptowährung stellen ebenfalls Handelserträge dar. Veräußerungsgewinne von Coins, die im Kapitalvermögen gehalten werden, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsbesteuerung. Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährungen und Steuererklärung

Fazit – ein europäisches Steuerparadies für Privatanleger

Wer langfristig als Privatanleger hohe Beträge in Kryptowährungen investiert, ist in Malta bestens aufgehoben. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern bietet Malta nicht nur günstige Steuersätze für Privatanleger (langfristige Anlagen werden gar nicht besteuert), sondern auch transparente rechtliche Rahmenbedingungen. Daher gilt Malta als ein europäisches Steuerparadies für Privatanleger von Kryptowährungen.

Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährung kaufen und investieren - Ein umfassender Guide für Einsteiger.

 

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch & reduzieren oder eliminieren Sie Steuern auf Krypto-Einkünfte

Wenn auch Sie die Steuerbelastung auf Einkünfte aus Kryptowährungen optimieren möchten, dann buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch, um Ihre Situation und konkrete Lösungsansätze zu besprechen.