Inhalt · 12 Abschnitte
- Die kurze Antwort
- Was die FINMA von einer Krypto-Bank verlangt
- Was mit Deinen Coins passiert, wenn die Bank pleitegeht
- PostFinance: Krypto direkt im E-Finance
- Zürcher Kantonalbank und Thurgauer Kantonalbank
- Luzerner Kantonalbank: eigene Verwahrlösung
- Swissquote: wenn Du Coins rein und raus bewegen willst
- Spezialisierte Krypto-Banken: Sygnum und AMINA
- Welche Bank eignet sich für Dich?
- Was die Bank steuerlich nicht für Dich erledigt
- Was Dein Finanzamt über ein Schweizer Konto erfährt
- Wohin sich der Markt bewegt
Die kurze Antwort
Wer in der Schweiz Bitcoin kaufen will, braucht dafür längst keine Börse im Ausland mehr. Die Frage, welche Bank in der Schweiz sich für Kryptowährungen eignet, beantworten heute mehrere Häuser, von der staatlichen PostFinance über Kantonalbanken bis zu spezialisierten Krypto-Banken mit eigener Lizenz. Sie unterscheiden sich aber stark darin, was Du mit Deinen Coins tun darfst, wer sie verwahrt und für wen das Angebot überhaupt gedacht ist.
Für den bequemen Einstieg reicht oft die eigene Hausbank: PostFinance, die Zürcher Kantonalbank und die Luzerner Kantonalbank bieten Handel und Verwahrung direkt im E-Banking an. Wer Coins auf eine eigene Wallet ziehen oder von dort einzahlen will, braucht eine Bank, die externe Transfers erlaubt, etwa Swissquote. Für große Vermögen, Firmen und professionelle Anleger gibt es mit Sygnum und AMINA zwei Banken, deren Geschäftsmodell von Anfang an auf digitale Vermögenswerte ausgerichtet war.
Welche Bank am besten passt, entscheidet also nicht die Werbung, sondern vier Fragen: Willst Du nur kaufen und verkaufen? Willst Du selbst verwahren? Wie groß ist der Betrag? Und wo bist Du steuerlich ansässig?
Was die FINMA von einer Krypto-Bank verlangt
Eine Schweizer Bank, die Kryptowährungen anbietet, bleibt dabei vollständig unter Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Den Rahmen hat die FINMA früh gesetzt. Am 26. August 2019 erteilte sie erstmals Bank- und Effektenhändlerbewilligungen an zwei reine Blockchain-Dienstleister: die SEBA Crypto AG in Zug und die Sygnum AG in Zürich. Beide sollten institutionelle und professionelle Kunden bedienen.
Zugleich legte die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 02/2019 eine der strengsten Regeln weltweit fest: Beaufsichtigte Institute dürfen Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden senden und nur von diesen empfangen. Eine Ausnahme für nicht regulierte Wallets, wie sie der internationale Standard der FATF kennt, gibt es in der Schweiz nicht. Für Dich bedeutet das: Eine Schweizer Bank fragt fast immer nach, wem eine Wallet gehört, bevor sie Coins dorthin schickt oder von dort annimmt.
Im Januar 2026 hat die FINMA mit der Aufsichtsmitteilung 01/2026 zur Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte nachgelegt. Darin beschreibt sie die besonderen Risiken der Technologie, die Fachwissen und eine robuste technische Infrastruktur verlangen, und die rechtlichen Fragen, wenn Coins im Ausland verwahrt werden und der Verwahrer insolvent wird. Zieht eine Bank Drittanbieter im In- oder Ausland bei, bleibt die Verantwortung bei der bewilligten Bank.
Was mit Deinen Coins passiert, wenn die Bank pleitegeht
Hier liegt einer der wichtigsten Unterschiede zwischen einer Schweizer Bank und einer beliebigen Krypto-App. Seit dem 1. August 2021 regelt das Bankengesetz ausdrücklich, dass kryptobasierte Vermögenswerte als Depotwerte gelten können (Art. 16 Ziff. 1bis BankG). Voraussetzung ist, dass sich die Bank verpflichtet hat, die Coins jederzeit für Dich bereitzuhalten, und dass sie Dir individuell zugeordnet sind oder bei einer Sammelverwahrung klar ersichtlich ist, welcher Anteil Dir zusteht.
Sind diese Bedingungen erfüllt, werden die Coins im Konkurs der Bank nach Art. 37d BankG abgesondert. Sie fallen also nicht in die Konkursmasse, sondern gehen an Dich zurück. Die FINMA kann für solche Depotwerte im Einzelfall einen Höchstbetrag festlegen, wenn das Geschäft es aus Risikosicht verlangt (Art. 4sexies BankG).
Wichtig ist der Unterschied zur Einlagensicherung: Die bekannte Grenze von 100 000 Franken je Gläubiger gilt für Einlagen, also Guthaben in Franken oder Fremdwährung auf Deinem Konto (Art. 37a und Art. 37h BankG). Coins in Verwahrung sind keine Einlagen. Sie sind nicht über die Einlagensicherung geschützt, sondern über die Absonderung. Frag Deine Bank deshalb ausdrücklich, ob sie Deine Kryptowerte als Depotwerte im Sinne des Bankengesetzes führt.
PostFinance: Krypto direkt im E-Finance
PostFinance hat ihr Angebot am 21. Februar 2024 gestartet, in Zusammenarbeit mit der FINMA-regulierten Sygnum Bank. Laut der Medienmitteilung der PostFinance standen zum Start elf Kryptowährungen zur Auswahl, gehandelt wird rund um die Uhr über E-Finance oder die PostFinance App, direkt vom Privat- oder Sparkonto. Die Verwahrung übernimmt PostFinance in der Schweiz, ein eigenes Wallet brauchst Du nicht. Möglich sind Einzelaufträge und Sparpläne ab 50 US-Dollar.
Zu Transfers auf externe Wallets macht die Mitteilung keine Angaben. Wer selbst verwahren will, sollte das vor dem Kauf im E-Finance oder beim Kundendienst klären.
Zürcher Kantonalbank und Thurgauer Kantonalbank
Die Zürcher Kantonalbank bietet seit dem 4. September 2024 Handel und Verwahrung von Bitcoin und Ethereum an, im ZKB eBanking und im Mobile Banking, ebenfalls rund um die Uhr. Nach der Medienmitteilung der ZKB verwahrt die Bank die Private Keys selbst; die Aufträge werden über die Crypto Finance AG abgewickelt, eine Tochter der Deutschen Börse Gruppe.
Bemerkenswert ist die zweite Hälfte des Angebots: Die ZKB stellt ihre Lösung als Business-to-Business-Plattform anderen Schweizer Banken zur Verfügung. Erste Partnerbank ist die Thurgauer Kantonalbank. Wer also bei einer kleineren Bank Kunde ist, kann dort Krypto kaufen, ohne dass diese Bank eine eigene Verwahrung betreibt.
Luzerner Kantonalbank: eigene Verwahrlösung
Die Luzerner Kantonalbank hat einen eigenen Weg gewählt. Seit Anfang März 2024 können Kundinnen und Kunden dort Bitcoin, Ethereum und USD Coin handeln und verwahren. Laut LUKB hat die Bank dafür eine eigene Verwahrlösung aufgebaut, die Schlüsselverwahrung ist nach ISAE 3000 zertifiziert, und das Angebot ist in Kernbankensystem und E-Banking integriert. Es richtet sich an Personen mit Domizil in der Schweiz, Voraussetzung ist ein Wertschriftendepot bei der LUKB.
Swissquote: wenn Du Coins rein und raus bewegen willst
Viele Anleger wollen ihre Coins nicht nur bei der Bank liegen lassen, sondern auf eine Hardware-Wallet ziehen oder von einer Börse einzahlen. Swissquote erlaubt das. Auf der Wallet-Seite von Swissquote heißt es, dass Du die meisten Kryptowährungen direkt über ihre Blockchains senden und empfangen kannst.
Die Bedingungen folgen genau der FINMA-Linie: Zieladressen müssen vorab auf eine Adressen-Whitelist, Einzahlungen sind nur von gelisteten Börsen oder von einer Wallet erlaubt, deren privaten Schlüssel Du allein hältst. Übertragungen an eine Kryptobörse unterstützt Swissquote derzeit nicht, und bei Einzahlungen im Wert von mehr als 500 000 US-Dollar sollst Du vorher den Kundendienst kontaktieren. Die digitalen Vermögenswerte werden nach Angaben der Bank nach Schweizer Bundesrecht getrennt verwahrt.
Spezialisierte Krypto-Banken: Sygnum und AMINA
Sygnum und AMINA sind die beiden Banken, denen die FINMA 2019 die ersten Lizenzen für ein reines Blockchain-Geschäftsmodell erteilt hat. Die frühere SEBA Bank AG heißt seit dem 1. Dezember 2023 AMINA Bank AG und sitzt weiter in Zug. Beide richten sich vor allem an professionelle und institutionelle Kunden, also an vermögende Privatpersonen, Family Offices, Unternehmen und andere Banken. Sygnum ist zudem der Partner hinter dem Angebot der PostFinance.
Für Privatanleger mit kleinen Beträgen sind diese Häuser selten die erste Wahl. Interessant werden sie, wenn Du größere Vermögen in Coins hältst, Staking oder Handel mit vielen Token suchst oder ein Unternehmen ein Konto braucht, das Krypto-Zuflüsse als normales Geschäft versteht. Welche Leistungen, Kundengruppen und Mindestbeträge gelten, legen die Banken selbst fest. Frag deshalb vor dem Antrag, ob die Bank Kundinnen und Kunden mit Deinem Wohnsitz überhaupt annimmt.
Welche Bank eignet sich für Dich?
Du willst nur kaufen und halten: Dann reicht PostFinance oder eine Kantonalbank mit Krypto-Angebot. Konto, Depot und Coins liegen an einem Ort, die Steuerunterlagen kommen aus derselben Bank.
Du willst selbst verwahren oder Coins von Börsen einzahlen: Dann brauchst Du eine Bank mit Wallet-Funktion wie Swissquote, die Transfers an eigene Wallets erlaubt. Du hältst ein großes Vermögen oder führst eine Firma: Dann passt eher eine spezialisierte Krypto-Bank wie Sygnum oder AMINA.
Du willst Gewinne von einer Börse auf ein Schweizer Konto holen: Kläre vorher den Herkunftsnachweis. Wie Banken bei größeren Beträgen prüfen, beschreibt der Leitfaden zum Krypto auszahlen.
Einen Überblick über Hausbanken, Neobroker und Börsen in Deutschland und Österreich findest Du bei den kryptofreundlichen Banken. Die Krypto-Banken in der Schweiz sind dort nur ein Teil des Bildes.
Was die Bank steuerlich nicht für Dich erledigt
Eine Schweizer Bank verwahrt Deine Coins, sie entscheidet aber nicht, wie sie besteuert werden. Das richtet sich nach Deinem Wohnsitz.
Wohnst Du in der Schweiz, sind Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung grundsätzlich steuerfrei. Steuerbar werden sie, wenn Du als gewerbsmässiger Händler eingestuft wirst. Deine Coins gehören jedes Jahr zum Verkehrswert am Ende der Steuerperiode in die Vermögenssteuer, Erträge aus Mining und Staking gelten als Einkommen. Was das im Detail heißt, zeigt die Seite zu den Krypto-Steuern in der Schweiz.
Wohnst Du in Deutschland, ändert ein Schweizer Depot nichts an der Rechnung. Kryptowerte sind andere Wirtschaftsgüter im Sinne von § 23 EStG: Ein Verkauf ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt, und der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte bleibt steuerfrei, solange er im Jahr unter 1.000 Euro liegt. Einen Steuerabzug an der Quelle gibt es für solche Gewinne nicht, auch nicht bei einer Schweizer Bank; Du erklärst sie selbst in der Anlage SO.
Wohnst Du in Österreich, unterliegen realisierte Wertsteigerungen nach § 27b EStG 1988 dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Die Kapitalertragsteuer zieht nur ein inländischer Dienstleister automatisch ab. Bei einer Schweizer Bank fehlt dieser Abzug, die Gewinne gehören in Deine Steuererklärung. Die Unterschiede der drei Länder fasst der Überblick zu den Steuern auf Kryptowährungen zusammen.
Was Dein Finanzamt über ein Schweizer Konto erfährt
Das alte Bild vom verschwiegenen Schweizer Konto trägt nicht mehr. Die Rechtsgrundlagen für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten sind nach Angaben der ESTV seit dem 1. Januar 2017 in Kraft; die Schweiz hat inzwischen mit 101 Staaten Informationen über rund 3,4 Millionen Finanzkonten ausgetauscht. Ein Konto bei einer Schweizer Bank ist für Dein Finanzamt in Deutschland oder Österreich also sichtbar.
Für Kryptowerte selbst ist ein eigener Austausch nach dem OECD-Standard CARF vorgesehen. Der Bundesrat hat am 26. November 2025 aber entschieden, dass die Bestimmungen über Kryptowerte 2026 noch nicht angewendet werden; die Umsetzung kommt frühestens 2027. Wie CARF und die europäische Richtlinie DAC8 zusammenspielen, steht unter CARF und DAC8. Für die Planung zählt: Wer heute ein Depot eröffnet, sollte davon ausgehen, dass es gemeldet wird, und seine Unterlagen entsprechend führen.
Wohin sich der Markt bewegt
Die Banken treiben das Thema weiter. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat im Februar 2026 zur Vorlage des Bundesrats für Stablecoins Stellung genommen und fordert, dass Banken Stablecoins direkt unter ihrer Banklizenz herausgeben dürfen, statt dafür eine eigene Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Für Kundinnen und Kunden heißt das: Das Angebot der Schweizer Banken wird eher breiter als enger, und die Regeln dafür kommen von der FINMA und vom Gesetzgeber, nicht von den Anbietern selbst.
Wer vor der Wahl der Bank klären will, wie Wohnsitz, Haltedauer und Auszahlung zusammenpassen, kann das im Krypto-Tax Gespräch durchgehen.
Kernaussagen
Handel und Verwahrung im E-Finance
Seit 21.2.2024, Partner Sygnum, zum Start elf Kryptowährungen, Verwahrung in der Schweiz.
Bitcoin und Ethereum im eBanking
Seit 4.9.2024, ZKB verwahrt die Private Keys, B2B-Lösung für andere Banken (erste Partnerbank: Thurgauer KB).
Bitcoin, Ethereum, USD Coin
Seit März 2024, eigene Verwahrlösung, Voraussetzung ist ein Wertschriftendepot.
Handel plus externe Wallets
Senden und Empfangen über die Blockchain, nur an Adressen auf der Whitelist und eigene Wallets.
spezialisierte Krypto-Banken
FINMA-Bank- und Effektenhändlerbewilligung seit August 2019, Zielgruppe vor allem professionelle Kunden.