🌍 Neue Events 2026: Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt buchen! 🚀
Hintergrund

Unternehmen · VAE

Krypto-Firma in Dubai: Holding, Freezone und VARA-Lizenz mit allen Kosten

Von Sebastian SauerbornStand: 4. November 2026Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026

Eine Krypto-Firma in Dubai braucht drei passende Antworten: ob die Tätigkeit eine Lizenz der Aufsicht VARA verlangt, wie die Firma in den VAE besteuert wird und was Dein Heimatland dazu sagt, solange Du dort wohnst. Mit allen VARA-Gebühren, dem Mindestkapital, den Freezone-Regeln und den Folgen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Inhalt · 9 Abschnitte
  1. Drei Fragen vor der Gründung
  2. Wer Krypto-Firmen in Dubai beaufsichtigt
  3. Brauchst Du überhaupt eine VARA-Lizenz?
  4. Was eine Krypto-Lizenz in Dubai kostet
  5. Der Ablauf in zwei Stufen
  6. Freezone oder Festland: wie die Firma besteuert wird
  7. Krypto-Holding in Dubai: was sie leistet
  8. Was Deutschland, Österreich und die Schweiz dazu sagen
  9. Für wen sich eine Krypto-Firma in Dubai lohnt

Drei Fragen vor der Gründung

Wer eine Krypto-Firma in Dubai gründen will, muss drei Fragen auseinanderhalten, die in Werbeangeboten gern zu einer verschmelzen. Erstens: Brauchst Du für das, was die Firma tun soll, eine Lizenz der Krypto-Aufsicht VARA? Zweitens: Wie wird die Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten besteuert, in einer Freezone oder auf dem Festland, als operative Gesellschaft oder als Holding? Drittens: Was sagt Dein Heimatland dazu, solange Du dort wohnst? Erst wenn alle drei Antworten zusammenpassen, ist eine Firma in Dubai mehr als eine teure Adresse.

Alle Angaben stammen aus den Regelwerken der Virtual Assets Regulatory Authority, dem Körperschaftsteuergesetz der VAE und den Gesetzestexten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Stand 4. November 2026. Wie die VAE private Krypto-Anleger behandeln, steht im Länderdossier Vereinigte Arabische Emirate.

Wer Krypto-Firmen in Dubai beaufsichtigt

Für virtuelle Vermögenswerte ist in Dubai die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) zuständig, rechtliche Grundlage ist das Dubai Law No. 4 of 2022. Nach eigener Angabe ist VARA die einzige Aufsicht für virtuelle Vermögenswerte auf dem Festland von Dubai und in allen Freezones des Emirats, mit einer Ausnahme: dem Dubai International Financial Centre (DIFC). Dort gilt die eigene Finanzaufsicht des DIFC, die Dubai Financial Services Authority. Abu Dhabi hat mit dem ADGM wieder einen eigenen Finanzplatz mit eigener Aufsicht.

Für die Gründung heißt das: Wo Du Deine Firma einträgst, entscheidet, welche Aufsicht Dich prüft. Wer in einer der Freezones von Dubai oder auf dem Festland gründet, landet bei VARA. Der Antrag läuft nicht direkt bei VARA, sondern über die Stelle, die die Firma lizenziert: beim Department of Economy and Tourism (DET) für das Festland oder bei der jeweiligen Freezone.

Brauchst Du überhaupt eine VARA-Lizenz?

VARA teilt das regulierte Geschäft in acht Tätigkeiten ein: Beratung, Broker-Dealer, Verwahrung (Custody), Handelsplatz (Exchange), Verleihen und Leihen, Vermögensverwaltung und Investment, Transfer und Abwicklung sowie die Ausgabe von Token der Kategorie 1. Wer eine davon in oder aus Dubai anbietet, braucht die Lizenz vor dem ersten Kunden, egal ob die Kunden in Dubai sitzen oder irgendwo sonst auf der Welt. Eine Ausnahme für kleine Anbieter kennt VARA ausdrücklich nicht.

Anders liegt der Fall, wenn die Firma nur eigenes Geld handelt. Für diesen Eigenhandel, englisch Proprietary Trading, verlangt VARA keine volle Lizenz, sondern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das No Objection Certificate. Ab bestimmten Handelsvolumen muss der Eigenhandel außerdem bei VARA registriert werden. Beantragt wird beides wie die Lizenz über die Freezone oder das DET mit dem Initial Disclosure Questionnaire.

Zwei Regeln aus demselben Regelwerk prägen die Struktur einer Krypto-Firma in Dubai. Eine lizenzierte Firma darf keinen Eigenhandel und keinen Handel mit dem Portfolio ihrer Gruppe betreiben. Dafür braucht es eine eigene Gesellschaft. Die Verwahrung von Kundenvermögen muss in einer eigenen Gesellschaft mit eigener Lizenz laufen.

Wer also Kunden betreut und zugleich eigene Coins handeln will, plant von Anfang an mit mehreren Gesellschaften.

Was eine Krypto-Lizenz in Dubai kostet

Die Gebühren stehen in Schedule 2 der Virtual Assets and Related Activities Regulations 2023, das Mindestkapital im Company Rulebook, Teil VI. Für Beratung sowie Transfer und Abwicklung verlangt VARA 40.000 Dirham Antragsgebühr und 80.000 Dirham Aufsichtsgebühr im Jahr, für Broker-Dealer, Verwahrung, Handelsplatz, Verleihen und Leihen sowie Vermögensverwaltung und Investment 100.000 Dirham Antragsgebühr und 200.000 Dirham im Jahr. Das eingezahlte Mindestkapital reicht von 100.000 Dirham für Beratung über 500.000 Dirham für Transfer und Abwicklung, Verleihen und Leihen sowie Vermögensverwaltung und 600.000 Dirham für Broker-Dealer und Verwahrung bis zu 1.500.000 Dirham für einen Handelsplatz, jeweils oder 25 Prozent der festen Jahreskosten. Nutzt die Firma einen von VARA lizenzierten Verwahrer, sinkt das Kapital für Broker-Dealer auf 400.000, für Handelsplätze auf 800.000 und für Vermögensverwaltung auf 280.000 Dirham, jeweils oder 15 Prozent der festen Jahreskosten.

Beim Kapital gilt jeweils der höhere der beiden Werte. Jede weitere Tätigkeit unter derselben Lizenz kostet eine Erweiterungsgebühr von 50 Prozent der niedrigeren Antragsgebühr und eine eigene jährliche Aufsichtsgebühr. Das Kapital musst Du nicht nur einmal einzahlen, sondern dauerhaft halten, und zwar auf einem Treuhandkonto bei einer Bank in den VAE oder als unbefristete Bürgschaft, jeweils mit VARA als Begünstigter.

Auf die Frage nach den Kosten einer Krypto-Lizenz in Dubai gibt es deshalb eine klare Untergrenze: Selbst die kleinste Lizenz für Beratung bindet 40.000 Dirham Antragsgebühr, 80.000 Dirham Aufsicht pro Jahr und 100.000 Dirham Kapital. Dazu kommen die Gebühren der Freezone oder des DET für Firmenlizenz, Büro und Visa, die VARA ausdrücklich getrennt von den eigenen Gebühren sieht, sowie Personal, Compliance, Prüfung und Versicherung. VARA kann die Aufsichtsgebühren außerdem nach dem Risikoprofil einer Firma anheben.

Der Ablauf in zwei Stufen

Der Antrag bei VARA läuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe, dem Approval to Incorporate, reichst Du über die Freezone oder das DET den Initial Disclosure Questionnaire ein, mit Geschäftsplan und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten und zur Geschäftsleitung, und zahlst in der Regel die Hälfte der Antragsgebühr. Mit der Genehmigung darfst Du die Firma gründen, ein Büro mieten und Personal einstellen, aber noch kein Krypto-Geschäft betreiben.

In der zweiten Stufe folgt der eigentliche Lizenzantrag mit den Unterlagen, die VARA nach der ersten Stufe anfordert, oft mit Gesprächen und Nachfragen. Mit der Zahlung der restlichen Antragsgebühr und der ersten Jahresaufsicht erhältst Du die Lizenz, gegebenenfalls mit Auflagen.

VARA nennt auf derselben Seite eine Liste der typischen Unterlagen, darunter Herkunft der Mittel, Organigramm, regulatorischer Geschäftsplan, Finanzplanung, Nachweis des eingezahlten Kapitals, Versicherungsnachweise und ein Plan für die geordnete Abwicklung der Firma. Wer das als Einzelperson mit einer Idee angeht, unterschätzt meist den Teil, der nach der Gründung kommt.

Freezone oder Festland: wie die Firma besteuert wird

Seit 2023 erheben die VAE eine Körperschaftsteuer nach dem Federal Decree-Law No. 47 of 2022. Der Satz beträgt nach dem Regierungsportal der VAE 0 Prozent bis 375.000 Dirham steuerpflichtigem Einkommen und 9 Prozent darüber. Eine Firma in einer Freezone ist nach dem Finanzministerium ebenfalls steuerpflichtig, muss sich registrieren und neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihre Erklärung abgeben.

Den bekannten Freezone-Satz von 0 Prozent bekommt nur eine „Qualifying Free Zone Person“ und nur auf ihr Qualifying Income. Artikel 18 des Gesetzes verlangt dafür ausreichende Substanz in den VAE, Einkünfte aus Qualifying Activities, Verrechnungspreise nach dem Fremdvergleich mit Dokumentation und keine Wahl zur Regelbesteuerung. Fällt eine Bedingung im Lauf des Jahres weg, verliert die Firma den Status rückwirkend ab Beginn dieses Steuerjahres. Alles, was nicht Qualifying Income ist, wird mit 9 Prozent besteuert.

Welche Tätigkeiten qualifizieren, regelt die Ministerial Decision No. 229 of 2025. Auf der Liste stehen unter anderem das Halten von Anteilen und anderen Wertpapieren zu Anlagezwecken, Fondsverwaltung und Vermögensverwaltung unter Aufsicht, Konzerndienstleistungen und Treasury. Virtuelle Vermögenswerte nennt die Liste nicht ausdrücklich. Geschäfte mit Privatpersonen sind außerdem grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei einzelnen Tätigkeiten wie der regulierten Vermögensverwaltung. Ob die Erträge Deiner Krypto-Firma unter die Liste fallen, solltest Du deshalb vor der Gründung klären und Dich nicht auf ein Werbeversprechen verlassen.

Für kleine Firmen gibt es die Small Business Relief: Wer im laufenden und in allen früheren Steuerjahren höchstens 3 Millionen Dirham Umsatz hat, kann sich so behandeln lassen, als hätte er kein steuerpflichtiges Einkommen. Die Federal Tax Authority schließt eine Qualifying Free Zone Person davon aus. Mit der Ministerial Decision No. 131 of 2026 gilt die Erleichterung für Steuerjahre, die bis zum 31. Dezember 2029 enden.

Freezones werben mit fertigen Paketen für Krypto-Firmen. Das DMCC zum Beispiel betreibt ein eigenes Crypto Centre und bietet Mitgliedsfirmen Aufenthaltsvisa für ein oder zwei Jahre. Die VARA-Lizenz ersetzt ein solches Paket nicht; es ist nur der Rahmen, in dem Du sie beantragst.

Krypto-Holding in Dubai: was sie leistet

Eine Krypto-Holding in Dubai ist steuerlich vor allem dann interessant, wenn sie Beteiligungen hält. Nach Artikel 22 und 23 des Körperschaftsteuergesetzes sind Dividenden von Gesellschaften mit Sitz in den VAE steuerfrei. Dividenden und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Beteiligungen sind frei, wenn die Holding mindestens 5 Prozent hält, die Beteiligung mindestens 12 Monate hält oder halten will und die Tochter in ihrem Land einer vergleichbaren Steuer von mindestens 9 Prozent unterliegt. Beteiligungen an einer Qualifying Free Zone Person gelten dabei als ausreichend besteuert.

Coins direkt in der Holding sind etwas anderes. Gewinne aus dem Verkauf eigener Kryptowerte sind steuerpflichtiges Einkommen der Gesellschaft, oberhalb von 375.000 Dirham mit 9 Prozent, und die Beteiligungsbefreiung greift für sie nicht. Für Privatpersonen dagegen erheben die VAE nach dem Regierungsportal keine Einkommensteuer. Wer in Dubai lebt und seine Coins nur privat verwaltet, braucht für die Steuer also keine Firma. Die Firma lohnt sich, wenn ein echtes Geschäft dahintersteht.

Was Deutschland, Österreich und die Schweiz dazu sagen

Solange Du in Deutschland wohnst, entscheidet zuerst der Ort der Geschäftsleitung. Nach § 10 AO ist das der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, und eine Gesellschaft, die ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat, ist nach § 1 KStG in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Eine Dubai-Firma, die Du vom Schreibtisch in Köln aus führst, ist steuerlich eine deutsche Firma.

Dazu kommt die Hinzurechnungsbesteuerung. Beherrschst Du die Gesellschaft nach § 7 AStG, also mit mehr als der Hälfte der Anteile oder Stimmrechte, allein oder mit nahestehenden Personen, werden ihre niedrig besteuerten passiven Einkünfte bei Dir versteuert. Niedrig heißt nach § 8 Absatz 5 AStG unter 15 Prozent; 0 und 9 Prozent liegen beide darunter. Die Ausnahme für Gesellschaften mit echter wirtschaftlicher Tätigkeit nach § 8 Absatz 2 gilt laut Absatz 3 nur für Gesellschaften in der EU oder im EWR, also nicht für eine Firma in den VAE.

In Österreich rechnet § 10a KStG 1988 seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls mit einer Niedrigbesteuerung unter 15 Prozent. Passive Einkünfte, zu denen Zinsen und Einkünfte aus Finanzanlagevermögen gehören, werden einer beherrschenden österreichischen Körperschaft hinzugerechnet, wenn die Tochter keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit nachweist. In der Schweiz ist eine juristische Person nach der Eidgenössischen Steuerverwaltung unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz liegt.

Eine Dubai-Firma entfaltet ihre Wirkung deshalb, wenn Du selbst in die VAE ziehst und dort Deinen Lebensmittelpunkt hast. Woran das Finanzamt die Ansässigkeit misst, erklärt die Seite zur steuerlichen Ansässigkeit. Hältst Du schon Anteile an einer Kapitalgesellschaft, auch an einer eigenen Holding, prüf vor dem Umzug die Wegzugsbesteuerung.

Für wen sich eine Krypto-Firma in Dubai lohnt

Eine lizenzierte Krypto-Firma in Dubai passt zu Gründern, die ein Geschäft mit Kunden aufbauen, das Kapital für Lizenz und Aufsicht mitbringen und vor Ort arbeiten wollen. Eine Gesellschaft für den Eigenhandel mit No Objection Certificate passt zu aktiven Tradern, die bereits in den VAE leben. Eine Holding passt zu Unternehmern, die Beteiligungen bündeln wollen. Für private Anleger mit Wohnsitz in Dubai ist dagegen oft gar keine Firma nötig, weil der Privatfall steuerlich schon günstig ist.

Vor der Gründung steht in jedem Fall die Bankfrage: Ohne Konto, das Krypto-Zuflüsse akzeptiert, läuft auch die beste Lizenz ins Leere. Welche Kriterien Banken bei Krypto-Geld anlegen, steht unter kryptofreundliche Banken, welche Länder sonst ohne Steuer auf private Gewinne auskommen, in der Liste der Länder mit 0 Prozent Krypto-Steuer. Ob Firma, Holding oder Privatfall zu Dir passt, klären wir im Krypto-Tax Gespräch.

Kernaussagen

Beratung

40.000 / 80.000 AED

Antragsgebühr / jährliche Aufsicht; Mindestkapital 100.000 AED.

Transfer und Abwicklung

40.000 / 80.000 AED

Mindestkapital 500.000 AED oder 25 Prozent der festen Jahreskosten.

Broker-Dealer

100.000 / 200.000 AED

Mindestkapital 600.000 AED oder 25 Prozent; mit VARA-lizenzierter Verwahrung 400.000 AED oder 15 Prozent.

Verwahrung

100.000 / 200.000 AED

Mindestkapital 600.000 AED oder 25 Prozent; eigene Gesellschaft mit eigener Lizenz.

Handelsplatz

100.000 / 200.000 AED

Mindestkapital 1.500.000 AED oder 25 Prozent; mit VARA-lizenzierter Verwahrung 800.000 AED oder 15 Prozent.

Verleihen und Leihen

100.000 / 200.000 AED

Mindestkapital 500.000 AED oder 25 Prozent der festen Jahreskosten.

Vermögensverwaltung und Investment

100.000 / 200.000 AED

Mindestkapital 500.000 AED oder 25 Prozent; mit VARA-lizenzierter Verwahrung 280.000 AED oder 15 Prozent.

Körperschaftsteuer VAE

0 % / 9 %

0 Prozent bis 375.000 AED steuerpflichtiges Einkommen, 9 Prozent darüber; 0 Prozent nur auf Qualifying Income einer Qualifying Free Zone Person.