Inhalt · 9 Abschnitte
- Warum ein Prozentvergleich nicht reicht
- Die Beispielrechnung: 50.000 Euro Gewinn
- Modell 1: Die Haltefrist (Deutschland, Portugal)
- Modell 2: Die Pauschalsteuer (Österreich)
- Modell 3: Der Staffeltarif für Kapitalerträge (Spanien)
- Modell 4: Steuerfreier Kapitalgewinn mit Vermögenssteuer (Schweiz)
- Modell 5: Keine Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
- Was jeder Ländervergleich übersieht
- So nutzt Du den Vergleich
Warum ein Prozentvergleich nicht reicht
Wer Krypto-Steuern zwischen Ländern vergleicht, landet schnell bei einer Liste mit Prozentzahlen. Die hilft wenig, denn Staaten besteuern Bitcoin und Co. nicht nur unterschiedlich hoch, sondern nach völlig unterschiedlichen Prinzipien: Manche schauen auf die Haltedauer, manche auf den Betrag, manche nur auf Dein Vermögen und manche auf gar nichts. Ob Du von einem Gewinn viel oder wenig behältst, hängt deshalb weniger am Steuersatz als am Modell, nach dem ein Land rechnet. Fünf Modelle reichen, um die meisten Länder einzuordnen, und eine einzige Beispielrechnung zeigt, was sie in Euro bedeuten.
Stand aller Angaben: 3. November 2026, geprüft an den Gesetzestexten und Verwaltungsquellen der jeweiligen Länder. Alle Angaben betreffen private Anleger, die Coins im Privatvermögen halten und nicht gewerblich handeln.
Die Beispielrechnung: 50.000 Euro Gewinn
Du hast Bitcoin für 20.000 Euro gekauft und verkaufst sie für 70.000 Euro gegen Euro. Gewinn: 50.000 Euro. Gerechnet wird zweimal: einmal nach zwei Jahren Haltedauer, einmal nach sechs Monaten. Wie viel Steuer fällt an, wenn Du zum Zeitpunkt des Verkaufs steuerlich im jeweiligen Land ansässig bist?
In Deutschland zahlst Du nach zwei Jahren 0 Euro, nach sechs Monaten Deinen persönlichen Einkommensteuersatz. In Portugal sind es nach zwei Jahren ebenfalls 0 Euro, nach sechs Monaten 14.000 Euro (28 Prozent). Österreich verlangt in beiden Fällen 13.750 Euro (27,5 Prozent), Spanien in beiden Fällen 10.380 Euro. In der Schweiz fällt in beiden Fällen keine Einkommensteuer auf den Gewinn an, dafür Vermögenssteuer auf den Bestand, und in den Vereinigten Arabischen Emiraten zahlst Du in beiden Fällen nichts.
Die Rechnung ist eine Vereinfachung: Freibeträge, Verluste, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und regionale Zuschläge sind nicht eingerechnet. Sie zeigt aber, worum es geht. Unter den bezifferten Fällen reicht die Spanne von null bis 14.000 Euro, und in zwei Ländern entscheidet allein die Haltedauer darüber, ob Du etwas zahlst.
Modell 1: Die Haltefrist (Deutschland, Portugal)
Deutschland. Kryptowerte im Privatvermögen sind nach Auffassung der Finanzverwaltung „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von § 23 EStG. Ein Gewinn ist nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt, so das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 in Randnummer 53. Innerhalb der Frist zahlst Du Deinen persönlichen Einkommensteuersatz, es sei denn, alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen liegen unter 1.000 Euro; dann bleiben sie steuerfrei. Wichtig ist das Wort Freigrenze: Erreichst Du 1.000 Euro, ist nicht nur der Teil darüber steuerpflichtig, sondern der gesamte Gewinn. Wer im selben Jahr also 999 Euro Gewinn macht, zahlt nichts, wer 1.000 Euro macht, versteuert alles. Nach zwei Jahren Haltedauer kostet Dich der Gewinn aus der Beispielrechnung in Deutschland also nichts.
Diese Regel steht politisch unter Druck. Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen vorgelegt. Laut dem Pressedienst des Bundestages sieht er die Abschaffung der Jahresfrist vor; Kryptogewinne würden grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterfallen. Der Petitionsausschuss hat sich am 12. Oktober 2026 mit einer Petition gegen diesen Plan befasst, die 44.439 Mitzeichnungen hatte; der Vertreter des Ministeriums sagte dort, der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung, also noch vor einem Beschluss des Bundeskabinetts. Ein Referentenentwurf ist kein Gesetz: Geltendes Recht ist bis heute die Jahresfrist. Wer in Deutschland langfristig Coins hält, sollte den Fortgang aber genau verfolgen; die Details stehen im Länderdossier Deutschland.
Portugal. Portugal kennt seit 2023 eine ähnliche Logik. Nach Art. 10.º des portugiesischen Einkommensteuergesetzes (CIRS) sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten, die keine Wertpapiere sind, ausgenommen, wenn Du sie mindestens 365 Tage gehalten hast. Darunter gilt nach Art. 72.º CIRS ein Sondersatz von 28 Prozent auf den Saldo der Gewinne und Verluste. Zwei Details sind wichtig. Erstens ist der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere nach Art. 10.º n.º 23 nicht steuerpflichtig; die Anschaffungskosten wandern auf die neuen Coins. Zweitens gilt nach n.º 25 der Verlust der portugiesischen Ansässigkeit als Veräußerung. Wer Portugal wieder verlässt, kann also eine Steuer auf noch nicht realisierte Gewinne auslösen.
Modell 2: Die Pauschalsteuer (Österreich)
Österreich hat die Haltefrist für Krypto abgeschafft. Nach § 27b EStG 1988 sind realisierte Wertsteigerungen aus Kryptowährungen Einkünfte aus Kapitalvermögen; sie unterliegen nach § 27a EStG 1988 dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, unabhängig davon, wie lange Du die Coins gehalten hast. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere ist dabei keine Realisierung; steuerpflichtig wird erst der Tausch gegen Euro, andere Wirtschaftsgüter oder Leistungen.
Die neuen Regeln gelten nach der Übergangsbestimmung in § 124b Z 384 EStG 1988 für Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Für ältere Bestände gilt das alte Recht weiter. Für einen Anleger in Österreich mit Coins aus 2024 bedeutet das: 13.750 Euro Steuer auf 50.000 Euro Gewinn, egal ob nach sechs Monaten oder nach fünf Jahren verkauft.
Modell 3: Der Staffeltarif für Kapitalerträge (Spanien)
Spanien ordnet Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen der sogenannten Sparbasis (base del ahorro) zu, so Art. 46 des IRPF-Gesetzes. Dafür gilt ein eigener Stufentarif, der aus einem staatlichen Teil (Art. 66) und einem ergänzenden Teil (Art. 76) besteht. Zusammengerechnet ergeben sich seit 2025 fünf Stufen: 19 Prozent bis 6.000 Euro, 21 Prozent von 6.000 bis 50.000 Euro, 23 Prozent von 50.000 bis 200.000 Euro, 27 Prozent von 200.000 bis 300.000 Euro und 30 Prozent über 300.000 Euro.
Auf 50.000 Euro Gewinn sind das 1.140 Euro für die erste Stufe und 9.240 Euro für die zweite, zusammen 10.380 Euro, also rund 20,8 Prozent. Eine Haltefrist, nach der der Gewinn steuerfrei wird, gibt es nicht. Bei großen Gewinnen steigt die Belastung spürbar, bei kleinen liegt sie unter dem österreichischen Pauschalsatz. Rechnest Du das Beispiel mit 500.000 Euro Gewinn, kommen in Spanien 131.880 Euro zusammen, rund 26,4 Prozent. In Österreich wären es 137.500 Euro. Der Abstand schrumpft mit wachsendem Gewinn, und ab einer gewissen Größe kehrt sich das Verhältnis um, weil der spanische Spitzensatz von 30 Prozent über dem österreichischen Pauschalsatz liegt.
Modell 4: Steuerfreier Kapitalgewinn mit Vermögenssteuer (Schweiz)
Die Schweiz besteuert private Kapitalgewinne nicht. Für Kryptowährungen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das in ihrem Arbeitspapier Kryptowährungen festgehalten: Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Zahlungs-Token sind bei natürlichen Personen im Privatvermögen „grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne“, Verluste sind im Gegenzug nicht abziehbar.
Zwei Einschränkungen machen den Unterschied. Erstens unterliegen die Coins der kantonalen Vermögenssteuer; Du deklarierst sie nach dem Arbeitspapier am Ende jeder Steuerperiode zum Verkehrswert; ist kein aktueller Kurs ermittelbar, gilt der ursprüngliche Kaufpreis in Franken. Bei einem Bestand von 70.000 Euro zahlst Du so zwar keine Steuer auf den Gewinn, aber jedes Jahr Vermögenssteuer auf den Bestand, deren Höhe vom Kanton und vom übrigen Vermögen abhängt. Zweitens kann häufiges, fremdfinanziertes oder sehr umfangreiches Handeln als selbständige Erwerbstätigkeit gelten. Dann sind die Gewinne als Einkommen steuerbar. Die ESTV verweist dafür auf die Kriterien ihres Kreisschreibens Nr. 36 zum gewerbsmäßigen Wertschriftenhandel. Erträge aus Staking oder Mining sind ohnehin Einkommen. Für Leser in der Schweiz ist der Kapitalgewinn also in der Regel steuerfrei, das Vermögen dahinter nicht.
Modell 5: Keine Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
Am Ende der Skala stehen Länder, die natürliche Personen gar nicht mit Einkommensteuer belasten. Das bekannteste Beispiel sind die Vereinigten Arabischen Emirate. Das offizielle Regierungsportal formuliert es knapp: „The UAE does not levy income tax on individuals.“ Ein privater Kursgewinn bleibt dort unbesteuert, unabhängig von Haltedauer und Höhe.
Der Haken liegt nicht im Steuersatz, sondern in der Ansässigkeit. Ein Null-Prozent-Land nützt Dir nur, wenn Du dort wirklich lebst, Dein bisheriges Land Dich nicht mehr als ansässig betrachtet und Du die Auszahlung sauber ins Bankensystem bekommst. Welche Länder für den Null-Prozent-Fall in Frage kommen, zeigt unsere Liste der Länder mit 0 Prozent Krypto-Steuer; worauf es bei der Wahl jenseits des Steuersatzes ankommt, erklärt der Beitrag zum richtigen Wohnsitzland.
Was jeder Ländervergleich übersieht
Ansässigkeit schlägt Staatsangehörigkeit. Besteuert wirst Du dort, wo Du steuerlich ansässig bist, nicht dort, wo Dein Pass ausgestellt wurde. Ein Deutscher, der nur noch in Portugal ansässig ist, zahlt auf seine Krypto-Gewinne in der Regel nach portugiesischem Recht, ein Portugiese mit Wohnsitz in Deutschland nach deutschem.
Der Zeitpunkt des Verkaufs zählt. Entscheidend ist, wo Du ansässig bist, wenn Du verkaufst. Wer in Deutschland eine Jahresfrist abwartet und erst danach wegzieht, hat eine andere Ausgangslage als jemand, der vorher geht. Was ein Umzug mit Coins im Gepäck auslöst und wann eine Wegzugsbesteuerung droht, steht im Beitrag zur Wegzugsbesteuerung bei Krypto. Portugal zeigt, dass auch der Wegzug aus einem Zielland Steuern auslösen kann.
Staking, Mining und Airdrops folgen eigenen Regeln. Alle fünf Modelle betreffen den Verkauf. Laufende Erträge werden fast überall als Einkommen behandelt, oft zum vollen persönlichen Satz.
Die Daten fließen. Seit dem 1. Januar 2026 wenden die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie DAC8 an. Krypto-Dienstleister erheben seitdem Daten über ihre Kunden und deren Transaktionen und melden sie jährlich im Folgejahr, erstmals für das Kalenderjahr 2026. Deutschland hat die Richtlinie nach Angaben der Bundestagsdrucksache 21/5752 Ende 2025 umgesetzt. Außerhalb der EU sorgt der OECD-Standard CARF für ähnliche Meldungen. Welche Länder wann melden, erklärt unser Beitrag zu CARF und DAC8. Ein Ländervergleich, der nur auf den Steuersatz schaut und die Meldewege ignoriert, ist deshalb unvollständig.
So nutzt Du den Vergleich
Langfristig halten, ansässig in Deutschland: Die Jahresfrist ist Dein stärkster Hebel, solange sie gilt. Dokumentiere Kaufdaten lückenlos. Ansässig in Österreich: Die Haltedauer spielt für Neubestand keine Rolle mehr. Altbestände vor dem 1. März 2021 solltest Du getrennt dokumentieren.
Ansässig in der Schweiz: Der Kapitalgewinn ist im Regelfall steuerfrei, die Vermögenssteuer läuft jedes Jahr. Wer viel handelt, prüft die Abgrenzung zum gewerbsmäßigen Handel. Umzug geplant: Reihenfolge von Haltedauer, Wegzug und Verkauf zuerst planen, dann das Zielland wählen. Ein Land mit Haltefrist wie Portugal oder ein Land ohne Einkommensteuer wie die VAE wirkt nur, wenn die Ansässigkeit wirklich wechselt.
Kein Modell ist für alle das beste. Wer kurzfristig handelt, fährt mit einer Pauschalsteuer oft besser als mit dem persönlichen Steuersatz; wer langfristig hält, profitiert von Haltefristen; wer große Vermögen bewegt, achtet auf Vermögenssteuern und Wegzugsregeln. Welche Kombination für Deine Coins, Deine Haltedauer und Deinen Wohnsitz passt, klärst Du am besten vor dem Verkauf, nicht danach. Eine individuelle Einordnung bekommst Du in der Krypto-Steuerberatung.
Kernaussagen
0 Euro nach 1 Jahr
Haltefrist nach § 23 EStG; nach sechs Monaten persönlicher Einkommensteuersatz auf 50.000 Euro.
0 Euro nach 365 Tagen
Art. 10.º CIRS; nach sechs Monaten 28 Prozent, also 14.000 Euro auf 50.000 Euro.
13.750 Euro
27,5 Prozent nach § 27a EStG 1988, unabhängig von der Haltedauer (Anschaffung nach dem 28.2.2021).
10.380 Euro
Staffeltarif der base del ahorro von 19 bis 30 Prozent, keine Haltefrist.
0 Euro Einkommensteuer
Steuerfreier privater Kapitalgewinn, dafür jährliche kantonale Vermögenssteuer auf den Bestand.
0 Euro
Keine Einkommensteuer für natürliche Personen; entscheidend ist die echte Ansässigkeit.