Kryptowährungen und Steuererklärung - Das müssen Sie beachten!

Kryptowährungen gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie sind nicht nur für Anleger interessant, sondern auch für all jene, die ein passives Einkommen damit generieren wollen. Allerdings gibt es in Sachen Steuererklärung bei Kryptowährungen einiges zu beachten, denn es bestehen dahingehend deutliche Unterschiede zu klassischen Anlageprodukten wie Aktien oder Fonds.

Fragen wie muss man Krypto Verluste angeben oder ob und wann Kryptosteuern anfallen erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Wir verraten Ihnen auch, was Sie bei Ihrer Steuererklärung in Sachen Kryptowährungen im Blick behalten müssen!

Wann fallen Steuern auf Kryptowährungen an?

Kryptowährungen werden in Deutschland rein steuerlich als „sonstige Wirtschaftsgüter“ angesehen. Damit gibt es in Sachen Steuererklärung einige Unterschiede beispielsweise zu Aktien.

Krypto-Steuererklärung: Gewinne als Einkommen versteuern

Anders als diese kommt für Kryptowährungen nicht die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer zur Anwendung, sondern sie unterliegen der Einkommensteuer. Bei der Steuererklärung müssen Sie generell alle Ihre Einkommensquellen berücksichtigen und somit auch Kryptowährungen.

Das ist aber erst dann der Fall, wenn Sie aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether Gewinne erwirtschaften.

Verluste berücksichtigen und Krypto-Steuern sparen

Muss ich Krypto-Verluste angeben? Bei der Abgabe der Steuererklärung müssen eventuelle Verluste aus einem Kauf von bzw. dem Handel mit Kryptowährungen berücksichtigt werden.

Ein Verlust aus Anlagen wie Aktien oder Investmentfonds kann von anderen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden, was zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld führen kann.

Ebenso verhält es sich bei Kryptowährungen und Krypto Assets. Haben Sie also mit Ihrer Kryptowährung Verlust gemacht, können Sie Bitcoins und Co. auch dahingehend in der Einkommensteuer angeben und Steuern sparen.

Überblick über den Handel mit Kryptowährungen behalten

Um in Sachen Steuer keine Fehler zu machen und keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, sollten Sie auch alle Krypto-Transaktionen aufzeichnen. Dazu zählen Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen gleichermaßen.

Die Buchhaltung ist ein wichtiger Aspekt nicht nur eines jeden Unternehmens, sondern kann auch Privatleute und Privatanleger vor Problemen bewahren.

Es ist also unabdingbar, das ganze Jahr über umfassende Aufzeichnungen über alle finanziellen Transaktionen zu führen, einschließlich Ausgaben, Einnahmen und Rechnungen.

Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung genaue Angaben machen und kostspielige Fehler oder mögliche Strafen durch das Finanzamt vermeiden. Detaillierte Aufzeichnungen ermöglichen es Ihnen auch, Trends zu analysieren, für die Zukunft zu planen und die Steuerabzüge zu maximieren.

Vergessen Sie also nicht: Wenn Sie eine stressfreie Steuersaison haben wollen, ist es unerlässlich, dass Sie über alle Ihre Transaktionen Buch führen!

Spekulationssteuer auf private Veräußerung von Krypto-Assets

Kryptowährungen wie Bitcoin können zum Fall für die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Kryptowährungen innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist veräußern.

Privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Spekulationsfrist vermeiden

Die Spekulationsfrist beträgt 365 Tage. Wenn Sie also Bicoin, Ehther und Co. erwerben und innerhalb von einem Jahr mit Gewinn verkaufen, müssen Sie Spekulationssteuer zahlen. Die Höhe entspricht dabei dem regulären Einkommensteuersatz.

Vorsicht bei Umtausch von Krypto-Zahlungsmitteln

Als Gewinn zählt für das Finanzamt übrigens auch, wenn Sie Kryptowährungen als Zahlungsmittel in eine Währung wie den Euro umtauschen und dabei Gewinne machen.

Freigrenze von 600 Euro beachten

Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Diese gilt aber für alle Einkünfte aus dem privaten Handel. Also auch, wenn Sie Artikel wie Kunstwerke oder Möbel verkaufen, zählen diese Einnahmen zu den Gewinnen. Sind Sie zugleich Krypto-Anleger und erwirtschaften zudem Krypto-Gewinne, wird all dieses Geld in die Freigrenze mit eingerechnet.

Steuerfallen mit der First in first out Methode vermeiden

Probleme bei der Steuererklärung können Sie vermeiden, wenn Sie die Fifo Methode (frist in first out) für sich nutzen. Dokumentieren Sie gut nachvollziehbar den Anschaffungszeitpunkt und den Anschaffungspunkt der Kryptowährung.

Nun können Sie bei der Gewinnermittlung auch bei mehreren Käufen innerhalb eines Jahres oder mehrere Jahre davon ausgehen, dass Kryptowährungen, die Sie zuerst gekauft haben, auch zuerst veräußert wurden. Es lohnt sich, das Thema mit Ihrem Steuerberater für Kryptowährung zu besprechen.

Steuern auf Kryptowährungen minimieren

Auch wenn Sie bei Veräußerung von Kryptowährungen außerhalb der Spekulationsfrist und durch die Fifo-Methode Steuern sparen können, kann sich die Steuerlast je nach Steuersatz doch deutlich auf das Geld auswirken, das Ihnen von Ihren Einkünften übrig bleibt.

Viele Anleger entscheiden sich daher, ihren Wohnsitz in ein steuergünstiges Land zu verlegen, in dem entweder Kryptowährungen überhaupt nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden oder aber der Einkommensteuersatz wesentlich günstiger ausfällt.

Wenn auch für Sie solch ein Schritt in Frage kommt, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie Sie die Besteuerung von Kryptowährungen mit einem Umzug ins Ausland optimieren können.

Erfahren Sie mehr zu: Was ist Krypto-Staking?

 
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