Kryptosteuern in Georgien

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Georgien zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Georgien besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Georgien.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Georgien?

 

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Bewertung: Super

0% Steuern für Privatanleger - egal ob Mining, Besitz oder Handel. Gewerbliche Aktivitäten werden mit 15% besteuert.

Georgien ist eine Krypto-Steueroase, denn natürliche Personen müssen keine Einkommensteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen zahlen. Des Weiteren ist auch der Verkauf der Kryptowährung, bzw. der Umtausch in eine andere Währung von der Mehrwertsteuer befreit. Etwas anders sieht es beim gewerblichen Handel mit Kryptowährungen aus, denn georgische Unternehmen müssen 15 % Körperschaftsteuer sowie 5 % Quellensteuer zahlen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Kryptosteuern in Georgien auf einen Blick:

  • Einzelpersonen in Georgien sind von der Einkommensteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährung befreit

  • Unternehmen, die Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen erzielen, unterliegen einer Körperschaftsteuer von 15 %

  • Der Verkauf der Kryptowährung oder ihr Umtausch in Lari oder eine andere Währung unterliegt nicht der Mehrwertsteuer

  • Der Verkauf von Rechenleistung (Hash) aus Georgien ins Ausland ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Welche Steuern für Kryptowährungen gibt es in Georgien?

Mit freundlichen Gesetzen und 0 % Steuern auf Einkommen aus dem Handel mit Kryptowährungen ist Georgien ein idealer Ort für einen steuerlichen Wohnsitz. Unternehmen, die regelmäßige Einkünfte aus Kryptowährungen beziehen, müssen ihre Gewinne allerdings versteuern.  

Privatpersonen zahlen keine Kryptosteuern in Georgien

Einzelpersonen in Georgien sind von der Einkommensteuer auf alle Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen befreit. Das Finanzministerium stellte diesbezüglich fest, dass Kryptowährungen an einem nicht definierbaren Ort beschafft und gehandelt werden und der Handel somit nicht auf georgischem Boden stattfindet. Demzufolge sei auf Kapitalgewinne aus Kryptowährungen weder eine Kapitalertragsteuer, noch eine Einkommensteuer zu zahlen. 

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

In Georgien gibt es keine regulatorischen Beschränkungen für den geschäftlichen Handel mit Kryptowährungen und auch keine speziellen Gesetze. Juristische Personen werden allerdings im Gegensatz zu natürlichen Personen mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Daher unterliegen alle Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen durch georgische Unternehmen einer Körperschaftsteuer von 15 %. Auf den Handel mit Kryptowährungen oder den Verkauf von Rechenleistung (Hash) muss aber keine Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Krypto-Mining in Georgien

Georgien ist ein beliebtes Land, was das Schürfen von digitalen Währungen angeht. Dies liegt unter anderem an den günstigen Strompreisen, verschiedenen Steuererleichterungen und den fehlenden gesetzlichen Beschränkungen, die eine freundliche Atmosphäre für Krypto-Miner schaffen. Diese Faktoren ziehen nicht nur Georgier an, sondern auch ausländische Unternehmer, die das Mining von Kryptowährungen ausprobieren möchten. 

Im Vergleich zu einigen anderen Ländern, ist die weltweite Hash-Rate in Georgien in den letzten Jahren zurückgegangen. Besonders Länder wie Kasachstan, Russland und die Vereinigten Staaten konnten vom chinesischen Krypto-Verbot profitieren und sich als weltweite Krypto-Mining-Standorte etablieren. Einige steuerliche Einschränkungen in Georgien begünstigen diese Situation auch weiterhin:

  • Der Verkauf von Rechenleistung (Hash) aus Georgien ins Ausland ist nicht mehrwertsteuerpflichtig 

  • Der Verkauf von Rechenleistung innerhalb Georgiens unterliegt der Mehrwertsteuer

  • Der Ankauf von Hash durch einen im Ausland ansässigen Georgier unterliegt der Mehrwertsteuer

Fazit – Versteuerung von Kryptowährungen in Georgien

Für natürliche Personen, die mit Kryptowährungen handeln, ist Georgien ein Steuerparadies, denn wer hier als Privatperson steuerpflichtig ist, muss seine Krypto-Einkünfte nicht versteuern. Anders sieht es bei Unternehmen aus, bei denen auch ausländisches Einkommen besteuert wird. Steuerlich ist Georgien also besonders für Privatanleger und Händler geeignet, die keinen gewerblichen Handel betreiben.

Erfahren Sie hier mehr über Kryptomining.

 

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