Kryptosteuern in Jersey

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Jersey zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Jersey besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Jersey.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Jersey?

 

😏

Bewertung: Na ja

0% Steuern für Einkünfte aus Kryptowährungen. Für regelmäßigen gilt entweder 20% Einkommensteuer oder für gewerbliche Dienstleistungen 10% Körperschaftsteuer.

In Jersey haben Kryptowährungen den steuerlichen Status einer gesonderten Anlageklasse und werden von der Jersey Financial Services Commission (JFSC) überwacht und reguliert. Zudem gibt es ein umfangreiches rechtliches System und eine hoch entwickelte technische Infrastruktur, um die Entwicklung im Bereich Fintech und Blockchain zu unterstützen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es allerdings noch keine spezifischen Gesetze zur Besteuerung von Kryptowährungen in Jersey. Trotzdem müssen für einige Krypto-Aktivitäten Steuern gezahlt werden.

Welche Kryptosteuern in Jersey gibt es?

Die Kryptosteuern in Jersey betragen 0 % für natürliche Personen und Unternehmen, die keine Finanzdienstleistungen anbieten und keinen gewerblichen Handel betreiben. Einwohner und Unternehmen in Jersey können unter den richtigen Umständen also von der Einkommensteuer befreit sein. Unternehmen, die aber mit Kryptowährungen handeln oder sie in konventionelle Währungen und andere Kryptowährungen umtauschen, unterliegen der Einkommensteuer. Für diese Unternehmen wird ein pauschaler Steuersatz von 10 % angewandt.

Kryptosteuern für natürliche Personen

In Jersey sind natürliche Personen, die keinen gewerblichen Handel mit Kryptowährungen betreiben, von der Einkommensteuer befreit. Es gibt auch keine anderen Kryptosteuern in Jersey, die gezahlt werden müssen, sodass für natürliche Personen eine Steuer von 0 % gilt. Der Handel mit Kryptowährungen führt allerdings zu einer Einkommensteuerpflicht, wenn die Merkmale eines gewerblichen Handels erfüllt werden. In diesem Fall gilt eine persönliche Einkommensteuer von 20 %.

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen

Es gibt einen pauschalen Steuersatz von 10 % für Unternehmen, die in Jersey Finanzdienstleistungen anbieten. Da es keine spezifischen Gesetze zur Besteuerung von Kryptowährungen in Jersey gibt, gilt diese Steuer auch für alle Personen und Unternehmen, die gewerblichen Handel mit Kryptowährungen betreiben oder sonstige Finanzdienstleistungen anbieten.

Krypto-Mining in Jersey

Für das Mining von Kryptowährungen gibt es in Jersey ebenfalls keine spezielle Gesetzgebung oder Regelung. Das Krypto-Mining in kleinem oder unregelmäßigem Umfang wird deshalb im Allgemeinen auch nicht als Handelstätigkeit angesehen und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die Kosten und Ausgaben der Mining-Aktivitäten können dafür aber auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn Mining-Aktivitäten oder der Handel mit Kryptowährungen in einem so großen Umfang geschehen, dass diese als gewerblicher Handel eingestuft werden. In diesem Falle wäre es ratsam, sich den professionellen Rat eines Steuerexperten einzuholen, um nicht in das Visier der örtlichen Steuerbehörden zu gelangen.

Die Zukunft von Kryptowährungen in Jersey

Um seinen derzeitigen Platz als angesehenes, internationales Finanzzentrum zu behalten, begrüßt Jersey neue Technologien wie die Blockchain und fördert diese. Die JFSC möchte die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen aber weiterhin prüfen und sich an internationalen Vorbildern orientieren, um geeignete Maßnahmen zu finden. Angesichts der steigenden Beliebtheit von Kryptowährungen, könnten möglicherweise bald weitere Leitlinien zur steuerlichen Behandlung herausgegeben werden.

Fazit – Kryptosteuern in Jersey

In Jersey fallen die meisten Geschäfte mit Kryptowährungen unter die Einkommensteuer. Wenn die Geschäfte allerdings nicht als gewerblicher Handel angesehen werden, müssen natürliche Personen und sogar Unternehmen keine Steuern für Einkünfte aus Kryptowährungen zahlen. Für Unternehmen und natürliche Personen, die regelmäßig mit Kryptowährungen handeln, gilt hingegen ein Steuersatz von 10 %, bzw. 20 %. Wer regelmäßig hohe Einkünfte aus Kryptowährungen erzielt, sollte sich deshalb lieber ein anderes Land für eine steuerliche Ansässigkeit suchen.

 

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