Kryptosteuern in Luxemburg

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Luxemburg zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Luxemburg besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Luxemburg.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Luxemburg?

 

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Bewertung: Unterirdisch

Hohe Einkommensteuern bis zu 42% oder Körperschaftsteuern bis zu 27,5% versalzen einem in Luxemburg das Kryptogeschäft.

Perspektive Ausland Podcast

Vor kurzem sprachen wir auf unserem beliebten Podcast zum Thema Luxemburg und sprachen dabei auch das Thema Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Assets an.

Nach einer rechtlichen Definition aus dem Jahr 2018, handelt es sich bei Kryptowährungen um eine virtuelle Währung, bzw. einen virtuellen Vermögenswert. Für steuerliche Zwecke werden Kryptowährungen in Luxemburg allerdings als immaterielle Vermögenswerte angesehen.

In Luxemburg gibt es bislang keinen gesetzlichen Rahmen für virtuelle Währungen und die lokalen Steuerbehörden wiesen darauf hin, dass eine Kryptowährung kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt und ihr Wert von keiner Zentralbank überwacht wird.

Welche Kryptosteuern in Luxemburg gibt es?

Welche Kryptosteuern in Luxemburg gezahlt werden müssen, hängt davon ab, wer den Gewinn erzielt. Bei natürlichen Personen werden Kryptowährungen als persönliches Einkommen besteuert. Die Einkommensteuer in Luxemburg liegt je nach individuellem Einkommen zwischen 0 % und 42 %. Unternehmen müssen hingegen einen bestimmten Betrag der Körperschaftsteuer zahlen. Es gibt allerdings noch weitere Ausnahmen, wie beispielsweise die Besteuerung von Personengesellschaften. Im Zweifelsfall sollte die steuerliche Bewertung deshalb von jemandem mit fundierten Kenntnissen wie einem Steuerberater in Luxemburg vorgenommen werden.

Kryptosteuern in Luxemburg für natürliche Personen

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen können entweder als gewerbliche Einkünfte oder als sonstige Einkünfte betrachtet werden. Unabhängig davon, werden in beiden Fällen die Gewinne mit den progressiven Steuersätzen für die Einkommensteuer besteuert. Die aktuellen Einkommensteuersätze reichen von 0 % bis 42 %.

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen

Die Einkünfte aus dem kommerziellen Handel mit Kryptowährungen stellen in jedem Fall gewerbliche Einkünfte dar. Diese gewerblichen Einkünfte können mit bis zu 17 % Körperschaftsteuer, zuzüglich einer Gemeindesteuer von 6,75 % bis 10,5 % versteuert werden. Was die Mehrwertsteuer angeht, sind alle Gewinne aus dem privaten oder gewerblichen Handel mit Krypto-Vermögenswerten von der Steuer befreit.

Krypto-Mining in Luxemburg

In Luxemburg gibt es keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen für das Mining von Kryptowährungen. Die Einkünfte aus Mining-Aktivitäten können also entweder als gewerbliche Einkünfte oder als sonstige Einkünfte besteuert werden.

Kryptowährungen in der Steuererklärung

Nach luxemburgischem Recht besteht derzeit keine Meldepflicht für Krypto-Transaktionen oder Zahlungen, unabhängig von ihrem Transaktionswert. Dennoch müssen alle Teilnehmer am Krypto-Handel die Bestimmungen und Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährungen und Steuererklärung.

Die Zukunft von Kryptowährungen in Luxemburg

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, verfolgt die Regierung Luxemburgs einen sehr zukunftsorientierten Ansatz im Bezug auf Kryptowährung und Steuerrecht. Das kleine Herzogtum möchte ein Vorreiter in Sachen Blockchain und Finanztechnologie sein und hat mit dem Luxembourg House of Financial Technology (LhoFT) sogar ein spezielles FinTech-Zentrum eingerichtet.

Die Regierung erkennt die finanziellen Vorteile der Blockchain-Technologie und der luxemburgische Finanzminister sprach sogar von einem Mehrwert und effizienteren Dienstleistungen, die durch Kryptowährungen erreicht werden können.

Fazit – Kryptosteuern in Luxemburg

In Luxemburg gibt es bislang keinen speziellen gesetzlichen Rahmen zur Besteuerung von Kryptowährungen. Aus diesem Grund muss auf alle Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen entweder die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gezahlt werden. Aufgrund der hohen Steuerbelastung von bis zu 42 % (noch schlechter schneidet Australienmit bis zu 45 % Steuerbelastung ab. )ist das Land für eine Steueroptimierung in Bezug auf Kryptowährungen allerdings ungeeignet.

 

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