Kryptosteuern in Italien

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Italien zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Italien besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Italien.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Italien?

 

😏

Bewertung: Na ja

Freibetrag für private Gewinne aus Kryptowährungen ist €51.000. Gewerblich wird mit ca. 28% besteuert. Es gibt günstigere Länder in Europa.

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist in Italien nicht gesetzlich geregelt. Stattdessen werden Kryptowährungen wie virtuelle Währungen betrachtet und müssen entsprechend versteuert werden. Die italienischen Steuerbehörden betrachten Kryptowährungen im Großen und Ganzen wie Fremdwährungen, weshalb die gleichen steuerlichen Regeln wie für Fiat-Währungen gelten. Dies ist eine gute Nachricht für Privatanleger, denn Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind von der Steuer befreit, wenn ihr Gewinn im Jahr nicht über 51.000 € liegt. Gewinne aus dem gewerblichen Handel mit Kryptowährungen hingegen, fallen unter die allgemeine Körperschaftsteuer für Unternehmen.

Welche Kryptosteuern in Italien muss ich beachten?

In Italien gibt es keine spezifischen Steuergesetze, um die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten zu regeln. Im Allgemeinen muss eine natürliche Person, die keine besonderen Absichten zur Erzielung von Kapitalgewinnen hat, deshalb keine Steuern auf ihre Krypto-Transaktionen zahlen. Dies liegt daran, dass in Italien steuerlich ansässige Personen von der Steuer auf ihre Gewinne aus Kryptowährungen befreit sind, wenn ihr Gewinn 51.000 € im Jahr nicht übersteigt. Für den gewerblichen Umgang mit Kryptowährungen oder das Betreiben von Krypto-Mining-Aktivitäten wird allerdings eine Unternehmensteuer erhoben, welche sich aus Körperschaftsteuer und Gemeindesteuer zusammensetzt.

Privater Handel mit Kryptowährungen

In Italien steuerlich ansässige Personen sind von der Steuer auf ihre Gewinne aus Kryptowährungen befreit, wenn ihr Gewinn nicht über 51.000 Euro im Jahr steigt. Wenn der Freibetrag überschritten wird oder das durchschnittliche Guthaben der Geldbörse an mindestens sieben ununterbrochenen Arbeitstagen im Steuerjahr 51.645,69 € übersteigt, werden die Gewinne mit einem pauschalen Steuersatz von 26 % besteuert.

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen

Die Gewinne aus dem gewerblichen Handel mit Kryptowährungen unterliegen der regulären Unternehmensteuer, welche sich aus der Körperschaftsteuer und Gemeindesteuer zusammensetzt. Die zu zahlenden Steuern betragen 24 % für die Körperschaftsteuer ( IRES), zusätzlich zur Gemeindesteuer (IRAP) von bis zu 3,9 %. Der Umtausch von Kryptowährungen in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder umgekehrt ist aber nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit.

Krypto-Mining in Italien

Die italienischen Steuerbehörden haben bekannt gegeben, dass die Gewinne aus Krypto-Mining-Aktivitäten, ähnlich wie der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen, der Unternehmensbesteuerung IRES und IRAP unterliegt. Demnach wird das Krypto-Mining in Italien als Geschäftstätigkeit gewertet und auf entstehende Gewinne werden 24 % Körperschaftsteuern und bis zu 3,9 % Lokalsteuern erhoben.

Kryptowährungen in der Steuererklärung

Besitzer von Krypto-Vermögenswerten müssen den gesamten Kryptowährungsbesitz in der Einkommenssteuererklärung melden. Natürliche Personen, die Kryptowährungen nicht zu geschäftlichen Zwecken besitzen, erzielen allerdings kein steuerpflichtiges Einkommen und müssen deshalb auch keine Steuererklärung abgeben.

Alle in Italien ansässigen natürlichen Personen müssen in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, ob sie Geld auf ausländischen Bankkonten halten. Ebenso muss auch angegeben werden, welche Krypto-Vermögenswerte Sie auf verschiedenen Wallets halten. Es gibt zudem eine Reihe von Informationen und Aufzeichnungen, die dazu verwendet werden können, um Ihre Angaben in der Steuererklärung zu unterstützen. Es empfiehlt sich also unter anderem, folgende Informationen aufzuzeichnen:

  • Das Datum der Transaktion und die Anzahl der gehandelten Einheiten

  • Der aktuelle Wert der gekauften oder verkauften Kryptowährung

  • Der entstandene Veräußerungsgewinn

Können Krypto-Transaktionen steuerlich verfolgt werden?

Berichten zufolge sollen in Italien tätige Börsen verschiedenen Überwachungspflichten unterliegen und regelmäßig Daten über die Transaktionen ihrer Kunden an die italienischen Steuerbehörden melden. Diese sensiblen Daten würden auch den Strafverfolgungsbehörden uneingeschränkt zugänglich sein und bedeuten, dass Krypto-Transaktionen in Italien steuerlich nachvollzogen werden können.

Fazit – Kryptosteuern in Italien

In Italien steuerlich ansässige Personen sind von der Steuer auf ihre Gewinne aus Kryptowährungen befreit, wenn ihr Gewinn 51.000 € nicht übersteigt. Für Anleger und Trader mit geringem Handelsvolumen besteht deshalb die Möglichkeit, steuerfreie Einkünfte mit Kryptowährungen zu erzielen. Für höhere Einkünfte muss ein pauschaler Steuersatz von 26 % gezahlt werden und auch die Körperschaftsteuer für Unternehmen ist mit 24 % nicht gerade niedrig. Italien ist deshalb, ähnlich wie Spanien, als Steuerwohnsitz für Personen mit hohen Einkünften aus Kryptowährungen nicht geeignet.

 

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch & reduzieren oder eliminieren Sie Steuern auf Krypto-Einkünfte

Wenn auch Sie die Steuerbelastung auf Einkünfte aus Kryptowährungen optimieren möchten, dann buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch, um Ihre Situation und konkrete Lösungsansätze zu besprechen.