Kryptosteuern in Ungarn

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Ungarn zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Ungarn besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Ungarn.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Ungarn?

 

😊

Bewertung: Gut

Ungarn bietet in Europa vergleichsweise niedrige Steuern, niedrige Lebenskosten aber hervorragende Infrastruktur. Private Steuern 15%, Unternehmen 9-11%.

In Ungarn müssen alle Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert werden. Mit einem Einkommensteuersatz von 15 % hat Ungarn im europäischen Vergleich allerdings einen der niedrigsten Steuersätze für Kryptowährungen überhaupt. Grundsätzlich werden Kryptowährungen in Ungarn als digitale Währung behandelt, da sie laut der ungarischen Nationalbank (MNB) weder als gesetzliches Zahlungsmittel noch als Wertpapier betrachtet werden können. Kryptoassets in Ungarn sind demnach legal, allerdings gibt es noch keine Gesetzgebung, die speziell auf die Besonderheiten von Kryptowährungen zugeschnitten ist.

Welche Kryptosteuern in Ungarn gibt es?

Seit Beginn des Steuerjahres 2022 gibt es neue Regeln für Kryptowährungen im Einkommensteuersystem des Landes. Nach den neuen Richtlinien wird jede Transaktion mit Kryptowährungen gemäss Steuerrecht als separates steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Die Steuerpflicht entsteht allerdings erst beim Wechsel zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel, der Wechsel von Krypto zu Krypto ist demnach nicht steuerpflichtig.

Kryptosteuern in Ungarn für Privatpersonen

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern hat Ungarn einen der niedrigsten Steuersätze für Kryptowährungen. Der pauschale Steuersatz von 15 % gilt für Krypto-Einkommen aus jeglicher Quelle, das von Privatpersonen mit Wohnsitz in Ungarn erzielt wird. Neben diesem niedrigen Satz der persönlichen Einkommensteuer gibt es zudem keine weiteren Sozialabgaben oder sonstige Beiträge.

Steuern für Kryptounternehmen

In Ungarn tätige Unternehmen müssen zusätzlich zur Körperschaftsteuer von 9 % eine lokale Gewerbesteuer in Höhe von bis zu 2 % entrichten. Zurzeit ist aber noch nicht abschließend geklärt, ob das neue Einkommensteuersystem auch für Kryptounternehmen gilt.

Krypto-Mining in Ungarn

Der pauschale Steuersatz von 15 % gilt für alle Einkünfte aus Kryptowährungen, einschließlich des Krypto-Minings in Ungarn. Demnach muss das gesamte Einkommen aus Krypto-Mining-Aktivitäten versteuert werden, das von ungarischen Privatpersonen erwirtschaftet wird. Ein Unternehmen, das in Ungarn Krypto-Mining betreibt, muss zudem sowohl eine Körperschaftsteuer als auch die lokale Gewerbesteuer zahlen.

Kryptowährungen in der Steuererklärung

Alle Einkünfte aus Krypto-Geschäften sollten der ungarischen Steuerbehörde freiwillig gemeldet werden. Es empfiehlt sich deshalb, alle Krypto-Transaktionen steuerlich zu dokumentieren, um sie ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Jedes Jahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Es gibt sowohl eine Einkommensteuererklärung für Privatpersonen, als auch eine Erklärung für die Körperschaftsteuer für gewerbliche Zwecke.

Die Zukunft von Kryptowährungen in Ungarn

Die neue Gesetzgebung ermöglicht eine ziemlich weit gefasste Definition von Kryptowährungen. Zurzeit gelten Kryptowährungen als eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Solange die Vermögenswerte gehalten oder getauscht werden, bleiben sie steuerfrei, denn erst bei einer Veräußerung entsteht eine Steuerpflicht.

Fazit – Kryptowährungen in Ungarn

Dank des geringen Einkommensteuersatzes ist Ungarn ein attraktives Wohnsitzland für Krypto-Anleger in Europa. Der Steuersatz von 15 % ist so niedrig, dass einige ausländische Privatpersonen darüber nachdenken, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Ungarn zu verlegen. Im Vergleich zu den Kryptosteuern einiger anderer Länder lassen sich so erhebliche Einsparungen erzielen. Noch gibt es allerdings keine gesetzlichen Vorschriften, die speziell auf Kryptowährungen eingehen. Krypto-Händlern und Investoren wird deshalb empfohlen, neue Gesetzentwürfe zu verfolgen, sich von einem Steuerberater in Ungarn beraten zu lassen und in Sachen Kryptosteuern immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Erfahren Sie hier mehr darüber, was Sie bezüglich Kryptowährungen und Steuererklärung beachten sollten.

 

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